Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10806
LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09 (https://dejure.org/2010,10806)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.03.2010 - 11 Sa 648/09 (https://dejure.org/2010,10806)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. März 2010 - 11 Sa 648/09 (https://dejure.org/2010,10806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und Rettungsassistenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrufarbeitsverhältnis eines Rettungssanitäters; Abgrenzung zum unbefristeten Arbeitsverhältnis bei häufig wiederkehrender kurzfristiger Beschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrufarbeitsverhältnis eines Rettungssanitäters; Abgrenzung zum unbefristeten Arbeitsverhältnis bei häufig wiederkehrender kurzfristiger Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09
    Voraussetzung für einen Arbeitsvertrag ist somit stets eine vertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Dienstleistung (BAG, Urt. vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP Nr. 1 zu § 12 TzBfG).

    Dieser kann sich aus den ausdrücklichen Erklärungen der Vertragsparteien, aber auch aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen ergeben, soweit sie Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien zulässt (BAG, Urt. vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP Nr. 1 zu § 12 TzBfG m. w. N.).

    Beide Typen sind gesetzlich zulässig, eine Verpflichtung zur Begründung eines Dauerschuldverhältnisses besteht nicht (BAG, Urt. vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP Nr. 1 zu § 12 TzBfG; Laux/Schlachter , TzBfG, § 3 Rn. 8).

    Die monatliche Abrechnung liegt auch bei häufig wiederkehrenden jeweils kurzfristig befristeten Arbeitsverhältnissen nahe (BAG, Urt. vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP Nr. 1 zu § 12 TzBfG m. w. N.).

    Ohne Bedeutung ist für die Kontrolle der gewählten Vertragsgestaltung, ob der Arbeitnehmer von seinen Rechtsschutzmöglichkeiten tatsächlich Gebrauch macht (vgl. BAG, Urt. vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP Nr. 1 zu § 12 TzBfG m. w. N.).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09
    § 12 TzBfG zwingt die Arbeitsvertragsparteien nicht, statt befristeten einzelnen Eintagesarbeitsverhältnissen ein Abrufarbeitsverhältnis zu vereinbaren (BAG, Urt. vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1996; ErfKomm- Preis , 10. Aufl. 2010, § 12 TzBfG Rn. 12; Henssler in MünchKomm-BGB, 5. Aufl. 2009, § 12 TzBfG Rn. 4 m. w. N.).

    Dem Kläger wurde hierdurch nicht die Möglichkeit genommen, die Vereinbarung der einzelnen Einsätze der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle zuzuführen (vgl. BAG, Urt. vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1996).

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97

    Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Rundfunk) kann ein Dauerarbeitsverhältnis auch dann vorliegen, wenn dem Mitarbeiter erklärt wird, er sei nicht verpflichtet, die im Dienstplan vorgesehenen Einsätze wahrzunehmen, die Dienstpläne seien also unverbindlich oder träten erst in Kraft, wenn ihm die einzelnen Mitarbeiter nicht widersprächen oder ihr Erscheinen zu dem vorgesehenen Termin jeweils bestätigten.

    Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Rundfunk) jedoch, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen wird und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch macht, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen kann, auch in Zukunft herangezogen zu werden.

  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Rundfunk) kann ein Dauerarbeitsverhältnis auch dann vorliegen, wenn dem Mitarbeiter erklärt wird, er sei nicht verpflichtet, die im Dienstplan vorgesehenen Einsätze wahrzunehmen, die Dienstpläne seien also unverbindlich oder träten erst in Kraft, wenn ihm die einzelnen Mitarbeiter nicht widersprächen oder ihr Erscheinen zu dem vorgesehenen Termin jeweils bestätigten.

    Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Rundfunk) jedoch, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen wird und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch macht, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen kann, auch in Zukunft herangezogen zu werden.

  • BAG, 13.01.1993 - 5 AZR 54/92

    Arbeitsvertrag durch Eintragung in Dienstplan - Gehaltsfortzahlung im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09
    Studenten können im Übrigen, wie das BAG in seinem Orientierungssatz 3 zum Urteil vom 13. Januar 1993 (5 AZR 54/92 - zitiert nach juris ) ausgeführt hat, wegen der wechselnden Inanspruchnahme durch Studium und Nebenerwerb immer nur für einen begrenzten Zeitraum übersehen, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten sie sich neben dem Studium noch arbeitsvertraglich binden können.
  • LAG Düsseldorf, 26.09.2002 - 5 Sa 748/02

    Befristung, Schriftformerfordernis, Verlängerung des befristeten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09
    § 17 TzBfG erfasst alle Unwirksamkeitsgründe, auch die Beachtung des Schriftformerfordernisses (vgl. nur LAG Eufach0000000007, Urt. v. 26. September 2002 - 5 Sa 748/02 - NZA-RR 2003, 175; Laux/Schlachter , TzBfG, § 17 Rn. 5; Schaub/Koch , Arbeitsrechts-Handbuch, 9. Aufl. 2008, § 38 Rn. 70).
  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09
    Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte jedenfalls dann, wenn einzelne Schichten unbesetzt bleiben sollten, berechtigt sein sollte, die Teilzeitkräfte auch einseitig zur Arbeit einzuteilen, bestehen im vorliegenden Fall nicht (so aber im vom BAG durch Urteil vom 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Werkstudent entschiedenen Fall einer Tankwartaushilfe).
  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92

    Urlaub für studentische Hilfskräfte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09
    Der vorliegende Fall ist auch nicht dem vom Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 - AP Nr. 20 zu § 1 BUrlG) entschiedenen Fall vergleichbar, in dem der Aufnahme der Studentin in den Kreis der studentischen Hilfskräfte eine dreiwöchige Einweisung, Beobachtung und die Einstufung als "geeignet" durch den zuständigen Mitarbeiter vorangegangen ist.
  • BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98

    Vergütung studentischer Sitzwachen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09
    Dazu bedürfte es weiterer Umstände, aus denen erkennbar werden müsste, dass die Beteiligten vom Fortbestehen rechtlicher Bindungen über die Zeit des einzelnen Einsatzes hinaus ausgegangen sind (vgl. BAG, Urt. vom 11. November 1998 - 5 AZR 119/98 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Werkstudent m. w. N. für studentische Sitzwachen in einem psychiatrischen Krankenhaus).
  • BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09
    Aus dem Verhalten der Parteien lässt sich nicht schließen, dass der Beklagten über den einzelnen vereinbarten Einsatz hinaus das Recht eingeräumt wurde, durch Ausübung eines Leistungsbestimmungsrechts gemäß § 315 BGB die konkrete Leistungspflicht des Klägers herbeizuführen (vgl. BAG, Urt. vom 20. März 1996 - 7 AZR 524/95 - zitiert nach juris für Extrawachen auf den Stationen eines Krankenhauses).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht